Anerkennung ausländischer Abschlüsse und Qualifikationen

Ausländische Abschlüsse und Qualifikationen müssen anerkannt werden, bevor eine Stelle in diesem Beruf angetreten werden kann. Bisher war diese Anerkennung ausländischer Abschlüsse und Qualifikationen sehr aufwendig. Examinierte bzw. ausgebildete Kandidaten die sich an eine Bewerbung wagten, mussten oft einer Beschäftigung nachgehen, die deutlich unter ihren Qualifikationen liegt.

Unsere Arbeit besteht aus 90% Integrationsarbeit und die Durchführung von Anerkennungsverfahren mit allen dazu gehörigen Dienstleistungen.

Von der Besorgung der Original Dokumente, über den Transfer, die beglaubigten Übersetzungen und die Zusammenarbeit mit den Ausländerbehörden, der ZAV und den deutschen Botschaften.

Sie können den Workflow aus einer Hand bekommen. Die Grundlagen sind im Gesetz festgeschrieben.

Das AnerkennungsGesetz

Seit dem 1. April 2012 ist das „Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“, das sogenannte Bundesanerkennungsgesetz, in Kraft getreten.

Darin wird ein Rechtsanspruch auf Prüfung der Gleichwertigkeit von ausländischen mit inländischen Berufsqualifikationen verbrieft und regelt auch das Verfahren dazu.

Zudem wurde eine Webseite eingerichtet über welche zentral und für die Bundesländer die Informationen zur Integration und Anerkennung abgerufen werden können:

http://www.anerkennung-in-deutschland.de

http://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/gesundheits_krankenpfleger.php

Wie das Anerkennungsverfahren abläuft zeigt dieses Schaubild des Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

anerkennungsverfahren_ablauf

Quelle: http://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/anerkennungsverfahren.php

Für Arbeitgeber hat die IHK ein InfoVideo online gestellt.

 

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