Neues FachkräfteEinwandungsGesetz – News

Das neue FachkräfteEinwanderungsGesetz

 

Am 20.12. einigte sich die große Koalition in Berlin auf ein großes Gesetzesvorhaben und präsentierte nach dem Kabinettsbeschluss den Kompromiss zum neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz.

Wirksam ab 2020.

Noch gehen die Meinungen auseinander ob es sich um ein FachkräfteAbschreckungsGesetz handelt oder um eine wirkliche Erleichterung. Seltsamer weise empfinden gerade diejenigen die in der Relokation oder in Dienstleistungen für die Fachkräftegewinnung arbeiten, es eher als abschreckend.

 

Das wichtigste:

Was ist das Ziel des neuen Gesetzes?

Qualifizierten Arbeitskräften aus Nicht-EU-Ländern, also Drittstaaten soll die Einwanderung erleichtert werden.

 

Wer kann dies nutzen?

Ausreichend qualifizierte Fachkräfte die einen Arbeitsvertrag vorweisen können.  Doch Kandidaten mit Berufsausbildung aus Drittstaaten können für bis zu sechs Monate zur Arbeitssuche auch ohne bestehenden Vertrag nach Deutschland kommen können.

Die wichtigste Voraussetzungen ist gleichzeitig das größte KO Kriterium: die Kandidaten müssen ihren Lebensunterhalt in den 6 Monaten selbst bestreiten. Das B2 Zertifikate als Sprachlevel- Abschluss ist zudem Bedingung.  Kuriose Ergänzung: wer unter 25 ist, darf auch zur Suche eines Ausbildungs- oder Studienplatzes für sechs oder neun Monate aus einem Drittstaat nach Deutschland kommen.

 

Was betrifft die ZAV?

Die bisherigen Beschränkungen auf die Positivliste der Bundesagentur ZAV (BA ZAV) fallen weg. Liegt ein Arbeitsvertrag unterschrieben vor, sollen Fachkräfte aus allen Berufen nach Deutschland kommen und arbeiten dürfen. Die Beschränkung auf die Mangelberufe fällt weg. Bisher der beste Teil des neuen Gesetzes. Damit fällt auch die Vorrangprüfung weg. Die ZAV Voranfrage wonach die BA überprüfen musste, ob nicht ein einheimischer Bewerber für die Stelle zur Verfügung steht. Dabei kann der Arbeitsminister in einzelnen Berufen zum Schutz von Bewerbern aus dem Inland bei Bedarf die Voranfrage wieder einfordern.

 

Betrifft dies auch Asylbewerber?

Die Abschiebung wird nicht durchgesetzt, wenn geduldete und gut integrierte Asylbewerber eine Berufsausbildung machen wollen. Es wird die so genannte Beschäftigungsduldung geben. Asylbewerber müssen dafür in eine dreijährige Ausbildung in einem der Helferberufe.

 

Ob die Verwaltungen mitziehen können?

Nein, ganz sicher nicht so schnell wie das Gesetz es verlangt. Die Visa-Erteilungsstellen im Ausland sollen personell aufgestockt werden.  Die Bundesländer sollen 34 zentrale Ausländerbehörden (ZAB) als Anlaufpunkte schaffen für die Verfahrensaufnahme zur Anerkennung von Berufsabschlüssen.

Die Verfahren sollen zudem erleichtert werden und auf zwei Monate Bearbeitungszeit beschränkt werden. Für reglementierte Berufe wie die Pflegefachkraft ist dies eher eine weitere Hürde. Hier haben wir den eigentliche Knackpunkt:

Wenn Behörden bisher schon aus Personalmangel die bisherigen gesetzlichen Zeiträume auf bis das Dreifache ausdehnten, warum sollen sie Aufgrund des neuen Gesetzes es anders machen. Von den meisten zutreffenden Behörden hören wir lachen.

Zudem übernimmt die ZAB lediglich die Arbeit die Unterlagen auf Vollständigkeit zu prüfen und sie dann weiterzureichen an die Regierungsstellen die dafür zuständig sind.

Genau das haben wir bisher getan und können uns nicht vorstellen wie die dann neue ZAB mit ausländischen Fachkräften, 12000 Meilen weg, die zudem im fernen Ausland manchmal auf kaum zu erreichenden Inseln leben und keinerlei Erfahrung mit deutschen Gepflogenheiten haben, die Vollständigkeit der Dokumente und deren Übersetzung und Beglaubigung mit einer Art Verwaltung herstellen wollen.

Das neue Gesetz hat auch einige Neuerungen die zwar auf den ersten Blick sehr positiv klingen aber ganz sicher für mehr Chaos sorgen werden. Der § 81a das „Beschleunigtes Fachkräfteverfahren“ ist ein guter Gedanke, wird aber in den Herkunftsländern so nicht akzeptiert werden. In den meisten Ländern ist das direkte Anwerben äußerst aufwendig  und in den Philippinen sogar verboten.

 

Was wird  Talent Solution aufgrund des Gesetzes ändern?

Ganz sicher werden wir uns mit allen Prozessen vertraut machen und so viele Kräfte dabei einbeziehen wie nötig. Werden dadurch schnellere Verfahren möglich werden wir entsprechen Anpassungen vornehmen.

Im Moment benötigt eine Fachkraft im Durchschnitt zwischen 15 und 20 Monaten um alle nötigen Voraussetzungen zu leisten. Die Bearbeitungszeit für die Anerkennung in München ist inzwischen auf 8 Monate gestiegen, die deutsche Botschaft schafft es in 5 Monaten einen VISA-Termin zu vergeben. Der gesamte VISA Prozess dauert ca 6 Monate.

Wenn die Anträge für das Anerkennungsverfahren nun über die neue ZAB Stellen läuft, sehen wir nicht, dass dabei die Zeitläufe gekürzt werden, denn diese müssen ja die Anträge trotzdem noch weiter zur Landesregierung zur Evaluierung senden, denn die geregelten Berufe der Gesundheit sind Ländersache und wird in der Regel auch von einem medizinischen Dienst der Landesregierung durchgeführt. Die ZAB wird das nicht übernehmen, somit wird sich der Prozess hier auf jeden Fall wieder verlängern.

Wir sind gespannt wenn die letzte verbindliche Ausgabe des Gesetzes im Frühjahr vorliegen soll, aber soweit wir erkennen können sind die Veränderungen zu den alten Gesetzen für eine geplante zügige Einwanderung vor allem für die geregelten Berufe zu gering um hier Wirkung zu zeigen. Es kann tatsächlich zur Abschreckung kommen.

Es bleibt also alles beim alten, neue Töpfe werden zwar aufgestellt, die aber dann wiederum weiteres Geld und Zeit kosten.

Wir werden alle unsere entsprechenden Landesbehörden anschrieben um zu sehen ob sich etwas für diese Verfahren und uns ab 2020 ändern wird. Mal sehen was die ZAV sagt, wenn wir fragen bis wann denn die 34 neuen ZAB Stellen eingerichtet sein sollen. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

 

Talent Solution ist am Umziehen.

Noch eine interne News. Wir platzen aus allen Nähten und haben deshalb ab 1.1.2019 neue Büros bezogen. Sobald alle Strippen gezogen und die formalen Maßnahmen abgeschlossen sind, erhalten Sie eine Einladung zu einem Eröffnungs-Event.

Mit den besten Wünschen aus München

Matthias Kletzsch
Geschäftsführer

Talent Solution GmbH
Institut für internationale relocation und integration