Wieder einmal sind Änderungen dafür verantwortlich, dass sich Prozesse verzögern. In diesem Falle geht es um die Zuständigkeit für die Anerkennung von Gesundheitsfachberufen. Zum 01.10.2014 wurde diese für ganz Baden- Württemberg geändert. Zuständig ist nun zentral für ganz Baden-Württemberg alleine das Regierungspräsidium Stuttgart.
Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 92 – Landesgesundheitsamt
Nordbahnhofstraße 135
70191 Stuttgart
Telefon: 0711-904 0
Die entsprechenden Ansprechpartner werden in den nächsten Tagen kontaktiert.
Mit den besten Wünschen aus Tübingen
Matthias Kletzsch
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