Bundesrat hat das Pflegestärkungsgesetz gebilligt

Was sich ab 1. Januar ändert

Der Bundesrat hat heute das Pflegestärkungsgesetz gebilligt. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2015 in Kraft und verbessert  die Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen.

„Verbesserungen in der Pflege sind ein Schwerpunkt dieser Bundesregierung. Deshalb werden wir die Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen schon zum 1. Januar 2015 deutlich verbessern.“

(Hermann Gröhe)

 

Das erste Pflegestärkungsgesetz

 

Durch zwei Pflegestärkungsgesetze will das Bundesgesundheitsministerium in dieser Wahlperiode

Was sich ab 1. Januar ändert

deutliche Verbesserungen in der pflegerischen Versorgung umsetzen. Durch das erste Pflegestärkungsgesetz sollen bereits zum 1. Januar 2015 die Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen spürbar ausgeweitet und die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte in stationären Pflegeeinrichtungen erhöht werden. Zudem soll ein Pflegevorsorgefonds eingerichtet werden.

Was ändert sich ab dem 1. Januar 2015? Das vollständige Gesetz und das Portal zu den Änderungen finden Sie hier:

http://www.bmg.bund.de/pflege/pflegestaerkungsgesetze/pflegestaerkungsgesetz-i.html

Und hier die Pressemeldung von heute 7.11.2014 zum direkten Download http://www.bmg.bund.de/fileadmin/dateien/Pressemitteilungen/2014/2014_04/141107_PM_52_Pflegestaerkungsgesetz_Bundesrat.pdf

 

und die Webseite

http://www.bmg.bund.de/ministerium/meldungen/pflegestaerkungsgesetz-im-bundesrat.html

 

mit den besten Wünschen aus Emmering

Matthias Kletzsch

Talent Solution Partner

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